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Datenschutzgrundverordnung und Videoaufzeichnungen im Unterricht

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Im Rahmen der Idee die Schülerinnen und Schüler eigene Videos drehen zu lassen, in denen sie biblische Konfliktgeschichten zwischen Jesus und Gruppen seiner Zeit thematisieren, gibt es einige datenschutzrechtliche relevante Fragen.
Die einfachste Lösung die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler bei einem solchen unterfangen zu schützen ist den Kreis der Emfpangen zu minimieren und die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen, welche den Umgang mit den persönlichen Daten der Schülerinnen und Schüler transparent gestaltet und der Zustimmung der Eltern unterwirft.
Konkret:
-Die Daten (Video- und Tonaufzeichnungen, Namen für den Abspann) der SuS werden nicht weitergegeben, werden in keiner Cloud gespeichert, und werden nur mit OpenSource-Software bearbeitet.

-Die Daten werden nach Abschluss des Projektes auf DVD gebrannt. Die DVDs werden nur an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Danach werden alle weitere Kopien der Daten gelöscht.

Anbei eine Entwurfsfassung des Formulars, alle dort auftretenden Namen außer meinem eigenen habe ich anonymisiert.
Alle personenbezogenen Daten wurden nach Abschluss des Projektes komplett von meinem Computern gelöscht.

Wichtiger Hinweis:
Der Blogartikel ersetzt keine rechtliche Beratung und stellt auch keine rechtliche Beratung dar. Es handelt sich um einen Bericht aus der Praxis, mit der Hoffnung nach Lektüre einiger Webseiten die Rechtslage richtig eingeschätzt zu haben.

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